Aktuelles zu Corona
Hinweise nach einem positiven Corona-Test

Liebe Eltern , liebe Jugendliche, liebe Kinder,

 

Im Folgenden möchten wir Ihnen organisatorische Hinweise (Stand 30.01.2022) geben, die Sie beachten müssen, wenn Sie oder Ihre Kinder positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Wir hoffen, dass diese Empfehlungen für Sie auch deshalb hilfreich sind, da die derzeitig hohen Coronaerkrankungszahlen dazu führen können, dass Ihr Gesundheitsamt nicht immer persönlich mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen und Ihren Kindern hiermit nur Empfehlungen geben, nicht aber eine rechtsverbindliche Quarantäne- oder Isolationsverfügung aussprechen können. Dies geschieht ausnahmslos nur durch das zuständige Gesundheitsamt. Wenn Sie eine solche Verfügung benötigen, nehmen Sie bitte telefonisch oder per Internet Kontakt mit Ihrem Gesundheitsamt auf.

Zum Verständnis der nachfolgenden Informationen ist es wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber zwischen Personen unterscheidet, die positiv getestet wurden und Symptome einer Erkrankung haben (Isolation) und Personen, die als Kontaktpersonen ohne Symptome und nicht geimpft oder nicht ausreichend geimpft sind (Quarantäne)

  • Positiv getestete Personen sind verpflichtet, unverzüglich alle ihnen bekannten Personen zu unterrichten, zu denen in den letzten zwei Tagen vor der Durchführung des Tests und bis zum Erhalt des Testergebnisses ein enger persönlicher Kontakt bestand. Darunter versteht der Gesetzgeber Kontakte, die für einen Zeitraum von mehr als 10 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern bestanden, ohne dass beide Personen eine Maske getragen haben oder sich beide einen schlecht oder nicht belüfteten Raum über eine längere Zeit ohne Maske geteilt haben.
  • Eine Mitteilung Ihres positiven Testergebnisses durch die Corona-Warn-App empfehlen wir dringend !
  • Die Isolierung endet grundsätzlich nach 10 Tagen ab dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen (insbesondere Atemnot, neu aufgetretener Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) oder der Durchführung des ersten positiven Tests (PCR-Test oder Schnelltest).
  • Die Isolierung muss auch nach dem 10. Tag fortgesetzt werden, wenn und solange zu diesem Zeitpunkt noch Symptome vorliegen.
  • Die Isolierung erkrankter Personen kann frühestens am 7. Tag nach Auftreten der ersten Symptome oder nach der Abnahme eines Tests erfolgen, wenn Sie oder Ihr Kind seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist und! ein negatives Testergebnis eines erneut durchgeführten PCR-Tests oder ein positiver PCR-Test mit einem CT-Wert über 30 oder ein negativer Coronaschnelltest vorliegt. Diese Teste können nur durch eine offizielle Teststelle vorgenommen werden.
  • Sind Sie als Eltern in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe beschäftigt, ist zur Beendigung der Isolation oder Quarantäne immer! ein negativer PCR-Testnachweis oder der Nachweis eines PCR-Tests mit einem CT-Wert über 30 erforderlich.
  • Auch nach Beendigung der Isolierung empfehlen wir bis zum 14. Tag ab dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen oder der Durchführung des ersten positiven Tests das kontinuierliche Tragen einer medizinischen Maske (am besten FFP2 Maske) im Kontakt mit anderen Personen.
  • Das Testergebnis, welches zur vorzeitigen Beendigung führt, muss von Ihnen für mindestens einen Monat aufbewahrt werden und ggf. zuständigen Behörden auf Verlangen vorgelegt werden.
  • Beschäftigte, die nach einer durch einen Test verkürzten Isolierung an den Arbeitsplatz zurückkehren, müssen den Testnachweis auch der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vorlegen.
  • Sie oder Ihr Kind müssen nach einem Kontakt mit einer positiv getesteten Person nicht in Quarantäne, wenn Sie zunächst ohne Symptome sind und! geboostert sind oder vollständig geimpft ab dem Tag 15 und bis Tag 90 nach der Impfung sind oder genesen ab dem Tag 28 und bis zum Tag 90 nach der Erkrankung sind oder geimpfte Genesene (unabhängig von der Reihenfolge) sind.
  • Schüler und Kinder in Kindertagesstätten und Horten, die nicht geimpft waren und als ungeimpfte Kontaktkinder in eine Quarantäne geschickt wurden, können bereits am 5. Tag die Quarantäne beenden, wenn sie weiterhin symptomfrei sind und! ein negatives Testergebnis (PCR Test oder Corona Schnelltest aus einer Teststelle) besitzen und! die Kinder anschließend fortlaufend in den Einrichtungen weiter getestet werden.
  • Wichtig!: Treten im Rahmen der Isolierung oder Quarantäne Krankheitssymptome auf, die aus Ihrer Sicht eine ärztliche Untersuchung sinnvoll erscheinen lassen, so können Sie oder Ihr Kind die Isolation/Quarantäne selbstverständlich zu einer Untersuchung verlassen und Ihr Kind in der Praxis vorstellen. Bitte melden Sie Ihr Kind telefonisch oder per mail (info@aerztehaushiltrup-kinderaerzte.de) in unserer Infektsprechstunde an.

Ihre Dr. R. Ernst und G. Adolf-Lücke, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin