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Nachricht, die Ihr neugeborenes Kind betrifft

Elterninformation RSV Prophylaxe

Vielleicht haben Sie bereits von einer „Impfung gegen RSV“ für Neugeborene und Säuglinge im ersten Lebensjahr gehört; wir möchten Sie dazu informieren und Ihnen unsere Empfehlung mitteilen.

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Vielleicht haben Sie bereits von einer „Impfung gegen RSV“ für Neugeborene und Säuglinge im ersten Lebensjahr gehört; wir möchten Sie dazu informieren und Ihnen unsere Empfehlung mitteilen.

Die Begriff „RSV“ steht zunächst für das Wort „respiratory-syncytial-virus“ (ein echter Zungenbrecher ☺) und bezeichnet ein „Allerwelts-Virus“, welches die Mehrzahl aller Infekte der oberen Atemwege (Husten/Schnupfen/Heiserkeit) bei Menschen verursacht. Fast alle Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, haben bereits Kontakt mit diesem Virus gehabt. Leider hinterlässt eine durchgemachte Erkrankung mit diesem Virus keine dauerhafte Immunität, sodass sich insbesondere Kinder immer wieder in der infektreichen Jahreszeit zwischen Oktober und April infizieren und erkranken können und daher auch ansteckend für andere Menschen sind.

So harmlos dieses Virus für ältere Kinder und Erwachsene ist, so gefährlich kann es leider für sehr kleine Kinder, insbesondere im ersten Lebensjahr sein. In dieser Gruppe werden, anders als bei den älteren Kindern, insbesondere die kleinen Bronchen entzündet und führen nicht selten zu schweren Formen der Atemnot mit der Notwendigkeit einer stationären, intensivmedizinischen Behandlung, gelegentlich auch mit einer Beatmungspflichtigkeit. Leider sterben auch Kinder in Deutschland an einer solchen Erkrankung. Ca. 70% aller Einweisungen in eine Klinik bei Säuglingen unter einem Jahr in den Winterhalbjahren gehen auf das „Konto“ des RSV-Virus. Das höchste Risiko für schwere RSV-Erkrankungen besteht bei Säuglingen in ihrer 1. RSV-Saison. Besonders hoch ist das Risiko bei Neugeborenen und Säuglingen unter 6 Monaten. Auch nach einer frühen Infektion mit dem Virus im ersten Lebensjahr fallen Kinder in den Folgejahren durch eine außergewöhnliche Häufung von „spastischen Bronchitisformen“ in unseren Kinderarztpraxen auf. Diese Kinder müssen in einem Infekt auch ohne das RSV-Virus mit Medikamenten inhalieren, die die Bronchen erweitern und neigen zu Lungenentzündungen.

Eine klassische Impfung gegen das RSV-Virus gibt es nicht! Jedoch gehört eine prophylaktische Immunisierung mit Abwehrstoffen (Antikörpern) gegen das RSV-Virus seit vielen Jahren bei Frühgeborenen und Kindern mit schweren Immundefekten oder Herzerkrankungen zum medizinischen Standard. Dabei werden „fertige“ Abwehrstoffe (Antikörper) in den Körper injiziert und bieten für einen bestimmten Zeitraum Schutz vor der Erkrankung.

Eine Weiterentwicklung der bereits seit vielen Jahren verwandten Antikörper mit dem Namen Nirsevimab (Beyfortus ®) bietet nach einer einmaligen! Injektion (ähnlich wie eine Impfung) Schutz für ca. 6 Monate. Die Ständige Impfkomission (STIKO) empfiehlt seit 2024 diese Immunisierung für alle Neugeborene, die in ihre erste RSV-Saison hineingeraten können. Das Antikörpermedikament Beyfortus® wird von den Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung und den privaten Krankenversicherungen bezahlt. Zu den Nebenwirkungen sind ähnlich wie bei den Impfungen grippale Symptome (Müdigkeit/Temperaturen, Unruhe, gelegentlich auch Fieber (>38,5 °Celsius) über ca. 2 Tage zu erwähnen. Wie bereits erwähnt, liegen auch uns langjährige Erfahrungen mit dieser Art Antikörpertherapie vor.

Wir empfehlen die RSV Prophylaxe mit Nirsevimab (Beyfortus®) ausdrücklich!

Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Beyfortus® möglichst im Herbst (Zeitraum zwischen September bis November) erhalten.

Neugeborene, die während der RSV-Saison (meist zwischen Oktober bis März) geboren werden, sollen Beyfortus möglichst rasch nach der Geburt, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung bzw. bei der U2 (3. bis 10. Lebenstag) bekommen. Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der 1. RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.

Für Säuglinge, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte RSV-Infektion durchgemacht haben, ist in der Regel keine RSV-Prophylaxe mit Beyfortus® erforderlich.

Eine RSV-Erkrankung im 1. Lebensjahr führt zwar nicht zwingend zu einer schützenden Antikörper-Antwort, eine erneute RSV-Erkrankung mit schweren Verläufen oder Krankenhausaufenthalten ist aber sehr selten.. Diese Kinder profitieren nicht mehr von dem hohen Nutzen von Beyfortus®.

Informationsblatt

Zu „Wirkung und Nebenwirkungen“ haben wir Ihnen ein Informationsblatt zusammengestellt.

Diese  können Sie entweder folgende URL Adresse in Ihren Internetbrowser kopieren:

https://idana.app/GJE3QZ

oder folgenden QR-Code mit Ihrem Smart Phone abscannen.

Haben Sie weitere Fragen ? Bitte sprechen Sie uns an ! Gerne empfehlen wir auch weitergehende Informationen auf der Website des Robert-Koch-Institut:

RKI – Informationsmaterialien zum Impfen – RSV-Prophylaxe

 

Wie erhält Ihr Kind die Immunisierung?

Zur Durchführung der Immunisierung bieten wir in unserem Online-Terminkalender Doctotolib® Termine unter dem Stichwort „RSV-Immunisierung“, Mittwochs, zwischen 13:00-13:45 an.

Bitte beachten Sie: In dieser Terminart findet ausschließlich die RSV Immunisierung statt. Andere Impfungen oder Untersuchungen, auch von Geschwisterkindern, können wir in dieser Zeit nicht durchführen.